Die Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Im amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, Gemeinsames Ministerialblatt (GMBI, Seite 1209, Nr. 62), wurde für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 03.12.2012 (Bek. v. 20.11.2012) die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" [84 KB]
bekanntgegeben.
Gemäß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Bekanntgabe "gilt die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen nicht weiter fort" !
Quelle: BGHW / Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Hier gibt es mit Sicherheit etwas für IHRE SICHERHEIT !