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Rauchmelder-Infos

Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen !

Brandrauch ist sehr heimtückisch ~ er vernebelt die Fluchtwege und betäubt Sie in kürzester Zeit. Die meisten Brandopfer (ca. 70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden und 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung; denn das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod.
Rauch ist für den Menschen gefährlicher als Feuer !
Hierfür gibt es Rauchmelder (oder auch Rauchwarn-Melder genannt), die sich als vorbeugender Brandschutz bewährt haben ! Rauchmelder wecken Sie auch aus dem tiefsten Schlaf, so dass Sie die Möglichkeit haben, sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Deshalb gilt der Rat an alle Eigentümern und Mieter (in vielen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Vorschriften), Ihre Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
Rauchmelder sind Lebensretter und schaffen Sicherheit in den eigenen vier Wänden !
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Quelle: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V.; 60596 Frankf./Main

Rauchmelderpflicht in Deutschlands Bundesländern

Rauchmelderpflicht / Rechtsgrundlagen ... (grundsätzlich für Neu- und Umbauten sowie für Bestandsbauten) Hinweise & Bemerkungen = Frist endet zum ...
Schleswig-Holstein § 49 Abs. 4 LBauO-SH (01.01.2005) 31.12.2010
Hamburg § 45 Abs. 4 HBauO-HH (07.12.2005) 31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern § 48 Abs. 4 LBauO-MV (31.12.2009) 18.04.2016
Thüringen § 46 Abs. 4 LBauO-Thüringen (05.02.2008) 31.12.2018
Hessen § 13 Abs. 5 LBauO-Hessen (24.06.2005) 31.12.2014
Rheinland-Pfalz § 49 Abs. 8 LBauO-RP (22.12.2003) 12.07.2012
Saarland   bis 31.12.2016 für Neu- und Umbauten sowie für vorhandene Wohnungen
Bremen § 48 Abs. 4 LBauO-Bremen (22.12.2009) 31.12.2015
Sachsen-Anhalt § 47 Abs. 4 LBauO-SA (21.12.2009) 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen § 49 Abs. 7 LBauO-NRW (01.04.2013) 01.01.2017
Bayern § 46 BayBO-Bayern (01.01.2013) 31.12.2017
Niedersachsen § 44 Abs. 5 NBauO-Niedersachsen (01.11.2012) 31.12.2015
Baden-Württemberg   bis 22.07.2013 für Neu- und Umbauten / bis 31.12.2014 für vorhandene Wohnungen
Sachsen   bis 31.12.2015 für Neu- und Umbauten
Berlin   bis 31.12.2016 für Neu- und Umbauten / bis 31.12.2020 für vorhandene Wohnungen
Brandenburg   bis 30.06.2016 für Neu- und Umbauten / bis 31.12.2020 für vorhandene Wohnungen

Quelle: www.rauchmelderpflicht.eu
Stand im Mai 2016 (Irrtum vorbehalten)

Alle Angaben ohne Gewähr