Gültige Normen (Änderungen vorbehalten)

Gültige Normen für Sicherheitskennzeichen

~ EWG-Richtlinie 92/58 ... Die Richtlinie der EU legt Mindestanforderungen für die Sicherheits- & Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz europaweit fest. Richtlinien geben einen groben Rahmen vor und müssen innerhalb einer bestimmten Frist von den jeweiligen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden.
~ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ... Das ArbSchG regelt die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Es setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie um (s.1 EWG-Richtlinie 92/58), allerdings enthält sie nur globale Anweisungen.
~ Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ... Die ArbStättV dient ebenfalls der Umsetzung der europäischen Richtlinie (s.1). Die konkreten Vorgaben für Unternehmen und Betriebe, wie die geforderten Maßnahmen umzusetzen sind, finden Sie in den Arbeitsstättenregeln (ASR); wie z. B. der ASR A1.3.
~ Arbeitsstättenregeln (ASR) / Technische Regeln für Arbeitsstätten ... Die ASR liefert konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der ArbStättV. Für die Kennzeichnung im Betrieb sind u.a. diese ASR von großer Bedeutung=
~ ASR A1.3: (*) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
~ ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne
~ ASR A3.4: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

(*) Im März 2013 wurde die überarbeitete ASR A1.3 veröffentlicht und enthält jetzt die internationalen Zeichen der neuen DIN EN ISO 7010.(Quelle u.a. Wikipedia 2014)

Hinweis zur ASR A1.3 ...

Es wird allgemein empfohlen gemäß der neuen ASR A1.3 zu kennzeichnen, z. B. bei Neubauten oder Anbauten sowie bei kompletten Etagen.
Schilder unterschiedlicher Normen sollten nicht eingesetzt werden, da sich die Zeichen in vielen Fällen stark voneinander unterscheiden.