Sie sind hier: Feuerlöscher (Wartung)
Zurück zu: Feuerlöscher aller Art
Allgemein:
AGB
Datenschutz
Impressum
Kontakt
Versand
Zahlungsarten
Batterie-V
Einkaufen:
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen
Zur Kasse gehen
Mein Konto
In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel,
0,00
EUR
Feuerlöscher-Wartung (Regional)
Service im regionalen Bereich ...
Abbildung: ... dieser Service wird REGIONAL angeboten ! - (Instandhaltungsnachweis)
Prüfung / Wartung / Inspektion
-
Es kann sehr gefährlich werden, wenn ein Feuerlöscher im Ernstfall nicht funktioniert !
-
-
Feuerlöscher sind für den Brandfall wichtige Sicherheitseinrichtungen und müssen in einem regelmäßigen Turnus von einer Brandschutz-Fachfirma vorschriftsmäßig überprüft und gewartet werden.
-
-
Deshalb müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle 2 Jahre überprüft und entsprechend den Prüfvorschriften des Geräteherstellers gewartet werden.
-
-
Diese Prüfungen/ Inspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen aus Sicherheitsgründen nur von 'befähigten Sachkundigen' durchgeführt werden und zwar gemäß DIN EN 3, DIN 14406 Teil 4 der DruckbehV und BetrSichV - TRBS 1203 Teil 2.
-
-
Der Prüfer kommt nicht unangemeldet. Es wird stets vorab ein Termin mit Ihnen vereinbart. Sicherheitshalber lassen Sie sich deshalb immer eine gültige Legitimation zeigen !
Abbildung: gut zu wissen ... -
Wichtiger Hinweis ...
-
§ 4 Abs. 2 ArbStättV (Arbeitstättenverordnung) verlangt, dass der Arbeitgeber regelmäßige Instandhaltung zu betreiben hat.
-
-
Die nicht rechtzeitige Instandhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
-
-
~ Wartungsintervalle/ Prüffristen von Brandschutzeinrichtungen = weitere Details [37 KB]
Abbildung: wichtige Hinweise -
Ist Ihr Feuerlöscher noch sicher ?
-
Tragbare Feuerlöscher gehören auf Grund Ihrer Anwendungstechnik zu der Kategorie der Druckgeräte. Diese Druckgeräte unterliegen der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Geräte- und Produktsicherheits-Gesetz (GPSG).
-
Weitere Anforderungen werden in Herstellungs- und Zulasssungsspezifikationen gestellt (die Grundlagen hierfür sind in entsprechenden gesetzlichen Regelwerken aufgestellt).
-
Druckgeräte unterliegen einer mechanischen Belastung, die sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Beanspruchung und Umwelteinflüsse führen zu altersbedingten Veränderungen sowohl an dem Material als auch an den Löschmitteln.
-
Mittlerweile wurden Feuerlöscher-Hersteller aufgefordert (entspr. § 5 GPSP) eine Angabe hinsichtlich der Lebensdauer und der deraus resultierenden sicheren Funktionsweise von Feuerlöschern abzugeben.
-
-
Grundsätzlich gelten folgende Aussonderungsfristen =
-
-
~ 20 Jahre = für Dauerdruck-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
-
-
~ 25 Jahre = für Auflade-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
-
-
~ 25 Jahre = für Co2-Feuerlöscher.
-
-
Der Feuerlöscher als Sicherheitsprodukt kann bei einer Gebrauchsdauer von bis zu 20 (25) Jahren somit als langlebiges Investitionsgut eingeordnet werden.
-
-
-
-
Weitere Infos zum Thema= HAFTUNG
-
-
~ Herstellerhaftung [60 KB]
-
-
~ Haftung des Prüfdienstes [61 KB]
-
-
~ Haftung des Betreibers [53 KB]