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(1) ~ EWG-Richtlinie 92/58
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Die EU-Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Sicherheits- & Gesundheitsschutz-Kennzeichnung am Arbeitsplatz europaweit fest. Richtlinien geben einen groben Rahmen vor und müssen innerhalb einer bestimmten Frist von den jeweiligen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden.
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(2) ~ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Das ArbSchG regelt die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Es setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie um (s.1 EWG-Richtlinie 92/58), allerdings enthält sie nur globale Anweisungen.
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(3) ~ Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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Die ArbStättV dient ebenfalls der Umsetzung der europäischen Richtlinie (s.1). Die konkreten Vorgaben für Unternehmen und Betriebe, wie die geforderten Maßnahmen umzusetzen sind, finden Sie in den Arbeitsstättenregeln (ASR); wie z. B. der ASR A1.3.
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(4) ~ Arbeitsstättenregeln (ASR) / Technische Regeln für Arbeitsstätten
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Die ASR liefert konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der ArbStättV. Für die Kennzeichnung im Betrieb sind u.a. diese ASR von großer Bedeutung=
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~ ASR A1.3: (*) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
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~ ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne
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~ ASR A3.4: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
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(*) Im März 2013 wurde die überarbeitete ASR A1.3 veröffentlicht und enthält die internationalen Zeichen der neuen DIN EN ISO 7010. ...(Quelle u.a. Wikipedia 2014)
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