Die Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Im amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, Gemeinsames Ministerialblatt (GMBI, Seite 1209, Nr. 62), wurde für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 03.12.2012 (Bek. v. 20.11.2012) die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" [84 KB]
bekanntgegeben.
Quelle: BGHW / Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Anmerkung / Hinweis
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Qualitäts-Produkte
Brandschutz-Imprägnierung ... für Naturfasern (F1X Konzentrat) oder synthetische Fasern (F2X Konzentrat) ~ schwer entflammbar nach DIN 4102 / Baustoffklasse B1.