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Feuerlöscher-Wartung (Regional) |
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Service im regionalen Bereich ... |

... dieser Service wird REGIONAL angeboten ! (Instandhaltungsnachweis)
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Prüfung / Wartung / Inspektion |

gut zu wissen ...
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Es kann sehr gefährlich werden, wenn ein Feuerlöscher im Ernstfall nicht funktioniert !
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Feuerlöscher sind für den Brandfall wichtige Sicherheitseinrichtungen und müssen in einem regelmäßigen Turnus von einer Brandschutz-Fachfirma vorschriftsmäßig überprüft und gewartet werden.
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Deshalb müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle 2 Jahre überprüft und entsprechend den Prüfvorschriften des Geräteherstellers gewartet werden.
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Diese Prüfungen/ Inspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen aus Sicherheitsgründen nur von 'befähigten Sachkundigen' durchgeführt werden und zwar gemäß DIN EN 3, DIN 14406 Teil 4 der DruckbehV und BetrSichV - TRBS 1203 Teil 2.
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Der Prüfer kommt nicht unangemeldet. Es wird stets vorab ein Termin mit Ihnen vereinbart. Sicherheitshalber lassen Sie sich deshalb immer eine gültige Legitimation zeigen !
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Wichtiger Hinweis ... |

wichtige Hinweise
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§ 4 Abs. 2 ArbStättV (Arbeitstättenverordnung) verlangt, dass der Arbeitgeber regelmäßige Instandhaltung zu betreiben hat.
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Die nicht rechtzeitige Instandhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
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~ Wartungsintervalle/ Prüffristen von Brandschutzeinrichtungen = weitere Details [37 KB]
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Ist Ihr Feuerlöscher noch sicher ? |

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Tragbare Feuerlöscher gehören auf Grund Ihrer Anwendungstechnik zu der Kategorie der Druckgeräte. Diese Druckgeräte unterliegen der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Geräte- und Produktsicherheits-Gesetz (GPSG).
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Weitere Anforderungen werden in Herstellungs- und Zulasssungsspezifikationen gestellt (die Grundlagen hierfür sind in entsprechenden gesetzlichen Regelwerken aufgestellt).
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Druckgeräte unterliegen einer mechanischen Belastung, die sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Beanspruchung und Umwelteinflüsse führen zu altersbedingten Veränderungen sowohl an dem Material als auch an den Löschmitteln.
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Mittlerweile wurden Feuerlöscher-Hersteller aufgefordert (entspr. § 5 GPSP) eine Angabe hinsichtlich der Lebensdauer und der deraus resultierenden sicheren Funktionsweise von Feuerlöschern abzugeben.
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Grundsätzlich gelten folgende Aussonderungsfristen =
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~ 20 Jahre = für Dauerdruck-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
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~ 25 Jahre = für Auflade-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
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~ 25 Jahre = für Co2-Feuerlöscher.
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Der Feuerlöscher als Sicherheitsprodukt kann bei einer Gebrauchsdauer von bis zu 20 (25) Jahren somit als langlebiges Investitionsgut eingeordnet werden.
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Weitere Infos zum Thema= HAFTUNG
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~ Herstellerhaftung [60 KB]
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~ Haftung des Prüfdienstes [61 KB]
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~ Haftung des Betreibers [53 KB]
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