SCHAUM ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B.
Die Fluorverbindungen in Schaumlöschmitteln stehen u. a. im Verdacht, krebserregend zu sein und außerdem nicht oder nur schwer biologisch abbaubar zu sein - können daher unsere Umwelt belasten. Fluorverbindungen (PFAS) werden als umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuft. Zum Schutz unserer Umwelt sollen die bisher verwendeten Fluorzusätze im Schaumlöschmittel vom Markt verschwinden und in Betrieben sollen dann Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden.
Das PFAS-Verbot ist rechtskräftig !
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Am 03.Oktober 2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/1988 offiziell veröffentlicht.
Sie regelt die Beschränkung und das schrittweise Verbot von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen und betrifft damit auch tragbare und fahrbare Feuerlöscher.
Quelle= Brandschutz Heimlich® / Feuerschutz Jockel GmbH & Co. KG
Übergangsfristen für tragbare Feuerlöscher
wichtige Hinweise
(1) Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher ..... bis 23. Oktober 2026
(2) Ausnahme: Alkoholbeständige Löschschäume in tragbaren Feuerlöschern ..... bis 23. April 2027.
(3) Verwendung: PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher ..... bis 31. Dezember 2030.
Quelle= Brandschutz Heimlich® / Feuerschutz Jockel GmbH & Co. KG
Hier gibt es mit Sicherheit ~ etwas für Ihre Sicherheit !
Zwei Bauarten sind zu unterscheiden ...
Aufladelöscher (mit eingebauter Patrone) nur die Patrone befindet sich unter Druck.
Dauerdrucklöscher (ohne Patrone) der Behälter befindet sich dauernd unter Druck.
Ein weiteres Unterscheidungs- kriterium eines Feuerlöschers ist die Löschleistung (gekennzeichnet durch eine LE-Zahl / Löschmitteleinheit). Diese LE-Zahl wird zur Berechnung der benötigten Anzahl Feuerlöscher herangezogen.