Wartung (Regional)

Die Feuerlöscher-Wartung ...

.. dieser Service wird REGIONAL angeboten !

(Instandhaltungsnachweis)

Es kann sehr gefährlich werden, wenn ein Feuerlöscher im Ernstfall nicht funktioniert ! Deshalb müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle 2 Jahre überprüft und entsprechend den Prüfvorschriften des Geräteherstellers gewartet werden.
Diese Prüfungen/ Inspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen aus Sicherheitsgründen nur von 'befähigten Sachkundigen' durchgeführt werden.
Der Prüfer kommt nicht unangemeldet. Es wird stets vorab ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Sicherheitshalber lassen Sie sich deshalb immer eine gültige Legitimation zeigen !

Im regionalen Bereich

  • Mit zuverlässiger Unterstützung professioneller Geschäftspartner =
  • ~ Bremen, Delmenhorst, Oldenburg + Umgebung
  • ... (Radius von ca. 50 - 60 km)
  • Für Rückfragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular oder senden eine kurze E-Mail.

Prüfung / Wartung ...

Abb.: Nächste Prüfung

  • Feuerlöscher sind für den Brandfall wichtige Sicherheitseinrichtungen und müssen in einem regelmäßigen Turnus von einer Brandschutz-Fachfirma vorschriftsmäßig überprüft und gewartet werden.
  • Die turnusmäßige 2-jährige Feuerlöscher-Wartung wird durchgeführt gemäß DIN EN 3, DIN 14406 Teil 4 der DruckbehV und BetrSichV - TRBS 1203 Teil 2.
  • Wichtiger Hinweis =
  • §4 Abs. 2 ArbStättV (Arbeitstättenverordnung) verlangt, dass der Arbeitgeber regelmäßige Instandhaltung zu betreiben hat.
  • Die nicht rechtzeitige Instandhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • ~ Wartungsintervalle/ Prüffristen von Brandschutzeinrichtungen = weitere Details [37 KB]

Aussonderung von alten Feuerlöschern

  • Ist Ihr Feuerlöscher noch sicher ?
  • Tragbare Feuerlöscher gehören auf Grund Ihrer Anwendungstechnik zu der Kategorie der Druckgeräte.
  • Diese Druckgeräte unterliegen
  • ~ der europäischen Druckgeräterichtlinie und
  • ~ dem Geräte- und Produktsicherheits-Gesetz (GPSG).
  • Weitere Anforderungen werden in Herstellungs- und Zulasssungsspezifikationen gestellt (die Grundlagen hierfür sind in entsprechenden gesetzlichen Regelwerken aufgestellt). Druckgeräte unterliegen einer mechanischen Belastung, die sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Beanspruchung und Umwelteinflüsse führen zu altersbedingten Veränderungen sowohl an dem Material als auch an den Löschmitteln. Mittlerweile wurden Feuerlöscher-Hersteller aufgefordert (entspr. § 5 GPSP) eine Angabe hinsichtlich der Lebensdauer und der deraus resultierenden sicheren Funktionsweise von Feuerlöschern abzugeben.
  • Grundsätzlich gelten folgende Aussonderungsfristen =
  • ~ 20 Jahre = für Dauerdruck-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
  • ~ 25 Jahre = für Auflade-Feuerlöscher (Pulver-, Wasser-, Schaum-, Fettbrandlöscher)
  • ~ 25 Jahre = für Co2-Feuerlöscher
  • Der Feuerlöscher als Sicherheitsprodukt kann bei einer Gebrauchsdauer von bis zu 20 (25) Jahren somit als langlebiges Investitionsgut eingeordnet werden.

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