Sicherheit hat immer höchste Priorität !

Der optimale Schutz wenn es schnell gehen muß !

Abb.: Evakuierung mit Escape-Chair® Modell CF

.. mit Armlehnen und Fußstütze

  • Der beste Schutz und die optimalste Lösung für eine sitzende und liegende Rettung, Transport und Bergung von Verletzten oder Personen mit eingeschränkter Mobilität =
  • <> Evakuierungsstühle und / oder
  • <> Evakuierungsmatratzen (Mattress)
  • ... für nachfolgende Gebäude und Einrichtungen =
  • ~ Krankenhäuser und Pflegeheime
  • ~ Hotels
  • ~ öffentliche Gebäude
  • ~ Schulen und Universitäten
  • ~ Industriegebäude mit großen Mitarbeiterzahlen
  • ~ Gebäude mit eingeschränkter Mobiität (barrierefrei)

Qualitäts-Produkte von ESCAPE® Mobility

Evakuierungsstuhl ESCAPE-Chair® ... hervorragend geeignet für die allgemeine Absicherung von Personen innerhalb eines Gebäudes.

Evakuierungsstuhl ESCAPE-CARRY Chair® ... optimal geeignet für die allgemeine Absicherung von Personen innerhalb eines Gebäudes / auch im Treppenbereich als Tragestuhl - sowohl TREPPAB als auch TREFFAUF.

Evakuierungsstuhl ESCAPE-Chair® VOLT ... die elektrisch angetriebene Lösung, um Personen über Flure und Treppen in Sicherheit zu bringen - sowohl TREPPAB als auch TREFFAUF.

Evakuierungsmatratze ESCAPE-Mattress® ... zur Evakuierung von liegend zu transportierenden Personen - diverse Modelle auch ideal für steile Treppen und Wendeltreppen.

ESCAPE-Mattress® - Stretcher ... dieses Modell ist sehr wendig und besonders geeignet durch die schmalere Ausführung für den Einsatz in engen Räumlichkeiten. Ersatz für die Standardauflage auf einer Rettungsdienstfahrtrage. Nutzung als Schleif- bzw. Evakuierungsmatratze.

Evakuierungshilfen Training / Schulung ... Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen fallen unter die EU-Medizinproduktverordnung (EU 017/745); Hersteller oder vom Hersteller zertifizierte Partner bieten Training / Schulung an.

Evakuierungshilfen Wartung/ Inspektion ... Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen fallen unter die EU-Medizinproduktverordnung (EU 2017/745); diese werden vom Hersteller oder vom Hersteller zertifizierte Partner gewartet, überprüft bzw. getestet

Was geschieht bei einem NOTFALL ?

  • Sind Sie auf einen Notfall oder eine Katastrophe in einem Büro, Museum, Regierungsgebäude oder in einer Schule optimal vorbereitet ?
  • Was geschieht bei einem NOTFALL - wie z.B. einem Feuer, Bombenmeldung, Rauchalarm, Wasserschaden, Stromausfall oder einem Technischen Defekt des Aufzuges in Ihrem Gebäude ?
  • Bedenken Sie in jedem Fall, dass dann jeder Mitarbeiter und Besucher schnell und sicher das Gebäude verlassen muss, wenn der Fahrstuhl nicht zur Verfügung steht ! Wie evakuiert man Personen aus oberen Etagen, die mit eingeschränkter Mobilität die Treppe nicht gehen können ?
  • Hier sind Rettungsstühle (oder Evakierungsmatratzen) zuverlässige und einfach bedienbare Hilfsmittel !

Anschauungs-Video bei einer Evakuierung

gut zu wissen ...

Leben retten !

  • Durch die INKLUSION sind die meisten Büros und öffentlichen Gebäude für Personen mit eingeschränkter Mobilität gut zugänglich.
  • Es ist jedoch schwierig, diese Personen im Falle einer Notsituation sicher wieder aus dem Gebäude zu evakuieren, da sie ebenfalls beim Verlassen des Gebäudes auf den Aufzug angewiesen wären.
  • Ein Teil der in einem Gebäude anwesenden Personen stellen im Falle einer Räumung ein unerwartetes Risiko dar. Hilfsbedürftige Personen sind z.B. Menschen die an Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege leiden, schwangere Frauen, Verletzte oder Senioren.

Wagst du es nicht, vorbereitet zu sein ?

ESCAPE Mobility®

.. Produkt-Auswahl: Evakuierungshilfen

  • Notfälle können nicht geplant werden - Vorbereitungen schon !
  • " Das einzige was schwieriger ist als auf einen Notfall vorbereitet zu sein, danach zu erklären warum man es nicht getan hat ! "
  • Deshalb =
  • ~ Brandschutzpläne / Evakuierungspläne prüfen !
  • ~ Evakuierungswege freihalten und jederzeit zugänglich machen !
  • ~ Evakuierungshilfsmittel bereitstellen und regelmäßig warten !
  • ~ Evakuierungsübungen durchführen und das Personal schulen !
  • Unser Produkt spart im Ernstfall Minuten - das kann Leben retten !

Sicherheit, Schutz, Verantwortung

  • im Notfall müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität schnell und sicher evakuiert werden ...
  • ~ gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 9 und § 10)
  • ~ und Europäischen Richtlinie 89/391/EWG
  • ~ und (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Information 205-033)

Betrieblicher Arbeitsschutz

Abb.: Flucht- & Rettungsplan

  • DIE UMSETZUNG ERFOLGT ZWEIGLEISIG.
  • ===========================
  • (1) Betrieblicher Arbeitsschutz für Unternehmen & Arbeitsstätten=
  • Die Grundlage bildet die EU-Rahmenrichtlinie über den Arbeitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG).
  • Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, Arbeitgeber gesetzlich zur Notfallvorsorge anzuhalten.
  • ~ Evakuierungsmaßnahmen:
  • Arbeitgeber müssen konkrete Vorkehrungen treffen, damit Beschäftigte bei Gefahr den Arbeitsplatz schnell verlassen und sich in Sicherheit bringen können.
  • ~ Sammelplätze (Evakuierungsbereiche):
  • Zu den baulichen und organisatorischen Pflichten gehört die Ausweisung sicherer Bereiche im Freien (Sammelplätze/Sammelpunkte), an denen sich die Belegschaft im Evakuierungsfall sammelt.
  • ~ Flucht- und Rettungspläne:
  • In den meisten europäischen Ländern - in Deutschland verankert über das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10) sowie die Arbeitsstättenverordnung - müssen klare Flucht- und Rettungspläne aushängen, die den Weg zu diesen Evakuierungsbereichen zeigen.
  • (2) über den staatlichen Katastrophenschutz für öffentliche Gebäude=
  • ~ Staaten und Kommunen sind gesetzlich im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Evakuierungszonen zu definieren und Notunterkünfte (Evakuierungszentren) bereitzustellen.
  • ~ Auf europäischer Ebene koordiniert das EU-Zivilschutz-Verfahren die grenzüberschreitende Unterstützung, falls ein Land eine Evakuierung nicht mehr alleine bewältigen kann. Die gesetzlichen Anforderungen an Rettungs-/ Evakuierungsmittel können je nach Land und Region variieren.
  • Lt. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5) muß der Arbeitgeber regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Es bestehen außerdem Unterweisungspflichten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach (ArbSchG § 12) sowie nach (§ 4 DGUV-V1 / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Sollte sich hierbei herausstellen, dass nur unzureichende Hilfsmittel vorhanden sind, kann dies durch die Beschaffung geeigneter Evakuierungshilfsmittel und durch Schulungen in dessen Gebrauch gelöst werden. Hierfür bieten sich Rettungs- und Evakuierungsstühle sowie auch andere Evakuierungsmittel an; zum Beispiel Evakuierungsmatratzen.
  • Unabhängig von den gesetzlichen Verpflichtungen gibt es für jeden Arbeitgeber allerdings auch eine ethische Notwendigkeit sowie für jedes Unternehmen ein Bewußtsein der großen Verantwortung dafür, das die Sicherheit aller Personen gewährleistet ist. Zeigen Sie Fürsorge für Bewohner und Mitarbeitende.

ESCAPE® Mobility Produkte

Quelle: ESCAPE® Mobility Company