Feuerlöschdecken
Arbeitsstättenverordnung (ArbStV)

- Allgemeine Prüfpflicht für Feuerlöscheinrichtungen (auch für Feuerlöschdecken) ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStV).
- Auf die berufsgenossenschaftliche Information BGI 560 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenen Brandschutz" wird hingewiesen. (BGHM - Berufsgenossenschaft Holz und Metall).
- Die Herstelleranweisungen hinsichtlich Wartung und Pflege sind zu beachten.
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Zuletzt angesehen | ||||
Feuerwehrzufahrt/ Halteverbot nach StVO |
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Arzt/ ISO 7010 (150x150mm)
... KNS. |
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