Feuerlöschdecken
Arbeitsstättenverordnung (ArbStV)
- Allgemeine Prüfpflicht für Feuerlöscheinrichtungen (auch für Feuerlöschdecken) ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStV).
- Auf die berufsgenossenschaftliche Information BGI 560 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenen Brandschutz" wird hingewiesen. (BGHM - Berufsgenossenschaft Holz und Metall).
- Die Herstelleranweisungen hinsichtlich Wartung und Pflege sind zu beachten.