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Wartung/ Inspektion von Evakuierungsstühle

Evakuierungshilfen Wartung/ Inspektion


Abb.: Wartung / Inspektion ... .. nur durch zertifizierte Personen erlaubt

Wartung/ Inspektion von Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen

Die Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen fallen unter die EU-Medizinproduktverordnung (EU 2017/745) und werden vom Hersteller oder vom Hersteller zertifizierte Partner gewartet, überprüft bzw. getestet =

(~) Inspektion: eine gründliche Überprüfung der Funktionen und Verschleißteile anhand einer Checkliste.

(~) Reinigung und Schmierung: Bewegungsteile werden geschmiert und z.B. der Stuhl gereinigt.

(~) Austausch von Teilen: beschädigte oder verschlissene Teile , wie z.B. Gleitriemen, werden gegen Originalteile ausgetauscht.

(~) Funktionstest: ein abschließender Test auf der Treppe, um sicherzustellen, dass z.B. der Stuhl einwandfrei funktioniert.

Wartungsempfehlung:


Abb.: Wartung / Inspektion ...

Obwohl die EU-Medizinproduktverordnung (EU 2017/745) keine spezifische obligatorische Wartung vorschreibt, wird aufgrund des Charakters als lebensrettendes Medizinprodukt (Klasse I) eine regelmäßige Wartung und Inspektion durch den Hersteller oder autorisierte Stellen dringend empfohlen, um die Funktionsfähigkeit im Notfall sicherzustellen.

(Änderungen vorbehalten)
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.... Angebotsanfragen unter office@brandschutz-isermann.de

Quelle: ESCAPE® Mobility Company


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