Wartung/ Inspektion von Evakuierungsstühle
Wartung/ Inspektion: Evakuierungshilfen
- Wartung/ Inspektion von Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen
- Die Evakuierungsstühle und andere Evakuierungshilfen fallen unter die EU-Medizinproduktverordnung (EU 2017/745) und werden vom Hersteller oder vom Hersteller zertifizierte Partner gewartet, überprüft bzw. getestet =
- (~) Inspektion: eine gründliche Überprüfung der Funktionen und Verschleißteile anhand einer Checkliste.
- (~) Reinigung und Schmierung: Bewegungsteile werden geschmiert und z.B. der Stuhl gereinigt.
- (~) Austausch von Teilen: beschädigte oder verschlissene Teile , wie z.B. Gleitriemen, werden gegen Originalteile ausgetauscht.
- (~) Funktionstest: ein abschließender Test auf der Treppe, um sicherzustellen, dass z.B. der Stuhl einwandfrei funktioniert.
- Obwohl die EU-Medizinproduktverordnung (EU 2017/745) keine spezifische obligatorische Wartung vorschreibt, wird aufgrund des Charakters als lebensrettendes Medizinprodukt (Klasse I) eine regelmäßige Wartung und Inspektion durch den Hersteller oder autorisierte Stellen dringend empfohlen, um die Funktionsfähigkeit im Notfall sicherzustellen.
- (Änderungen vorbehalten)
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- .. Anfragen unter office@brandschutz-isermann.de
Wartungsvertrag
- Bei einem Wartungsvertrag mit dem Hersteller ESCAPE® Mobility Company bzw. einer zertifizierten Fachkraft werden folgende Kosten berechnet =
- (1) ... für die Inspektion pro Evakuierungsstuhl
- (2) ... für die Anfahrts-/ Admistrationskosten pro Gebäude / pro Jahr
- (3) ... für die Anfahrts-/ Admistrationskosten pro zusätzlichem Standort
- Vertragsdauer= 6 (sechs) Jahre
- Kündigungsfrist: schriftlich 3 Monate zum Vertragsende
- (Änderungen vorbehalten)
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- .. Anfragen unter office@brandschutz-isermann.de
Quelle: ESCAPE® Mobility Company

