Für die schnelle Hilfe im Alltag !
Einsatzbereiche
~ Rettungs- und Sanitätsdienste
~ DRK / ASB / Johanniter
~ Feuerwehr
~ Technisches Hilfswerk (THW)
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... für Verwaltungs- und Handelsbetriebe
... für Herstellungs- & Verarbeitungsbetriebe
... für Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
... für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen und Kindergärten)
Anmerkung / Hinweis
Einige Produkte in diesem Bereich sind im Laufe der Jahre entfernt worden (u. a. wegen Insolvenz eines Herstellers).
Wir bitten um Berücksichtigung.
Qualitäts-Produkte ...
GRUNDAUSSTATTUNG aus dem Hause SÖHNGEN®
Verwaltungs- & Handelsbetriebe
- 1 - 50 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13157
- 51 - 300 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 301 Beschäftigte für jede weitere 300 zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 1.000 anwesenden Beschäftigten mindestens 1 Sanitätsraum (**)
Herstellungs- & Verarbeitungsbetriebe
- 1 - 20 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13157
- 21 - 100 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 101 Beschäftigten für jede weitere 50 zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 1.000 anwesenden Beschäftigten mindestens 1 Sanitätsraum (**)
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
- 1 - 10 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13157
- 11 - 50 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 51 Beschäftigte für jede weitere 50 zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 (*)
- ab 20 Beschäftigte mindestens eine Krankentrage nach DIN 13024
- ab 50 Beschäftigte mindestens ein Sanitätsraum (**)
Kindergärten
- In jedem Kindergarten muss an zentraler Stelle geeignetes Erste- Hilfe-Material bereitgehalten und je nach Verbrauch ergänzt werden.
- Hier ist mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 vorzuhalten.
- Sanitätstaschen nach DIN 13160 sind bei Wanderungen, Exkursionen und Ausflügen immer mitzunehmen.
Schulen
- In allen Schulen muss mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung vorhanden sein.
- Dieser Raum muss mindestens mit einem Verbandkasten nach DIN 13157 sowie einer Krankentrage nach DIN 13024 und/oder einer Liege ausgerüstet sein.
- Vorgeschrieben ist außerdem eine Sanitätstasche nach DIN 13160, welche bei jeder Wanderung, Exkursion, Studienfahrt, Sportveranstaltung außerhalb der Sporthalle mitzunehmen ist.
Sanitätstasche nach DIN 13160 A
- In Kindergärten und Schulen ist eine Sanitätstasche nach DIN 13160-A vorgeschrieben, welche bei jeder Wanderung, Exkursion, Studienfahrt, Sportveranstaltung außerhalb der Sporthalle mitzunehmen ist.
- ~ mit Verbandstoff-Füllung nach DIN 13160 A
Krankentrage N 1
- SÖHNGEN® Krankentrage N 1 x klappbar Chemiefasergewebe 4 Gleitfüße
- ~ nach DIN 13024
- Nahtlose Aluminium-Vierkantprofile, hochbelastbar, verriegelbare Stahlgelenke, Tragegriffe einschiebbar.
(*) Anmerkung zur DIN 13169
gut zu wissen ...
Anstelle eines Kastens nach DIN 13169 dürfen auch zwei Kästen nach DIN 13157 verwendet werden.
Die beiden Typen unterscheiden sich bzgl. der Anzahl, nicht aber in der Art des Verbandmaterials.
(**) Anmerkung zum Sanitätsraum
Je nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle kann bereits ab 100 Beschäftigten ein gesonderter Erste-Hilfe-Raum erforderlich sein.
wichtige Hinweise
Mit dieser Grundausstattung ist der verantwortliche Unternehmer jedoch noch nicht aus der Pflicht, denn die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sagen, dass der Unternehmer seine Produktionsstätten und seine Verwaltung daraufhin überprüfen muss, welche besonderen Gefahren durch den Umgang mit Maschinen, Transportgeräten, Chemikalien, Hitzequellen oder dergleichen für die Mitarbeiter (oder Kunden bzw. Besucher) bestehen.
Dementsprechend muss sowohl für den Schutz der Mitarbeiter (persönliche Schutzausrüstung) als auch für einen möglichen Unfall (Erste-Hilfe-Ausstattung) vorgesorgt werden.





















