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Wenn bei einem Brand der Fahrstuhl gesperrt ist !
Arbeitsschutzgesetz
Der ARBEITGEBER ist verantwortlich !
Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitschutzgesetz (§9 und §10) und der Europäischen Richtlinie 89/391/EWG für eine sichere Evakuierung zu sorgen.
Hierfür muss der Arbeitgeber eine Risikoanalyse durchführen. Sollte sich hierbei herausstellen, dass nur unzureichende Hilfsmittel vorhanden sind, kann dies durch die Beschaffung geeigneter Evakuierungshilfsmittel und Schulungen in dessen Gebrauch gelöst werden.
Evakuierung
- Ausrüstung für öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Senioren-Residenzen oder Schulen.
- Sind Sie auf einen Notfall oder eine Katastrophe in einem Büro, Museum, Regierungsgebäude oder einer Schule vorbereitet ?
- Was geschieht bei einem NOTFALL - wie z.B. einem FEUER oder einem TECHNISCHEN DEFEKT in Ihrem Gebäude ?
- Bedenken Sie, dass dann jeder Mitarbeiter und Besucher schnell und sicher das Gebäude verlassen muss, ohne einen AUFZUG zu benutzen !
- Durch die INKLUSION sind die meisten Büro- und öffentlichen Gebäude für Personen mit eingeschränkter Mobilität gut zugänglich. Es ist jedoch schwierig, diese Personen im Falle einer Notsituation sicher wieder aus dem Gebäude zu evakuieren, da sie ebenfalls beim Verlassen des Gebäudes auf den Aufzug angewiesen wären.
- Berücksichtigen Sie außerdem, dass im Notfall auch TEILE DES GEBÄUDES schnell und sicher evakuiert werden müssen !
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Quelle: Escape Mobility Company