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Brandschutz-Ordnung

gut zu wissen ...

  • Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096
  • Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
  • Die DIN 14096 enthält Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen der Brandschutzordnung und ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude oder Betrieb anzupassen.
  • Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet:
  • Teil A (Aushang: „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Er ist öffentlich auszuhängen (DIN A4-Seite), sodass er für jede Person sichtbar ist.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen. Es enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Teil C richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
  • Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Hinweis zu finden. Gefordert wird die Brandschutzordnung jedoch durch länderspezifische Rechtsvorschriften (Landesbauvorschriften); ggfs. sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten.

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Brandschutzordnung (1) Verhalten im Brandfall ... Offenes Feuer verboten / Gefährdete warnen / Hilflose mitnehmen / Türen schließen ... (nach DIN 14096 Teil A). 7,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung (2) Verhalten im Brandfall ... mit Streicholz - Offenes Feuer verboten, Gefährdete warnen, Hilflose mitnehmen, Türen schließen ... (nach DIN 14096 Teil A). 15,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung (3) Verhalten im Brandfall ... mit Feuermelder - Brände verhüten / Offenes Feuer verboten / Verhalten im Brandfall (nach DIN 14096 Teil A). 5,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung (4) Verhalten im Brandfall ... Streichholz - Brände verhüten / Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten / Verhalten im Brandfall (nach DIN 14096 Teil A) - Folie bzw. Kunststoff. 4,50 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung (4) Verhalten im Brandfall ... Streichholz - Brände verhüten / Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten / Verhalten im Brandfall (nach DIN 14096 Teil A) - Folie bzw. Kunststoff. 5,50 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (KU) ... Brände verhüten (nach DIN 14096 Teil A) - für bauliche Anlagen / MIT bzw. OHNE Handfeuermelder - ISO 7010 - Kunststoff oder Kunststoff nachleuchtend. 10,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (KU nl) ... Brände verhüten (nach DIN 14096 Teil A) - für bauliche Anlagen / MIT bzw. OHNE Handfeuermelder - ISO 7010 - Kunststoff oder Kunststoff nachleuchtend. 8,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (KU) ... Brände verhüten (nach DIN 14096 Teil A) - für bauliche Anlagen / MIT Handfeuermelder - ISO 7010 - Kunststoff; 10,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (KU nl) ... Brände verhüten (nach DIN 14096 Teil A) - für bauliche Anlagen / MIT Handfeuermelder - ISO 7010 - Kunststoff nachleuchtend. 8,00 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Brandschutzordnung für bauliche Anlagen (KU) ... Brände verhüten (nach DIN 14096 Teil A) - für bauliche Anlagen / MIT FL-Symbol - ISO 7010 - Kunststoff. 7,50 EUR (zzgl. 19% USt. zzgl. Versand)

Anforderungen nach DIN 14096

  • In der DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung festgelegt.
  • Auf die Aktualität der Brandschutzordnung wird großer Wert gelegt.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und diese mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen und die Überprüfung zu dokumentieren.

Gliederungsschema nach DIN 14096

Teil der Brandschutzordnung Zielgruppe Inhalt
Brandschutzordnung Teil A Alle Personen im Gebäude oder Betrieb Aushang "Verhalten im Brandfall" mit schlagwortartigen Anweisungen/ Hinweisen + ergänzenden graphischen Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnung Teil B Personen (z.B. Bewohner/ Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Hinweise zum Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnung Teil C Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Struktur der Brandschutz-Organisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits-/ Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer