Brandschutz-Ordnung
gut zu wissen ...
- Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096
- Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
- Die DIN 14096 enthält Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen der Brandschutzordnung und ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude oder Betrieb anzupassen.
- Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet:
- Teil A (Aushang: „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Er ist öffentlich auszuhängen (DIN A4-Seite), sodass er für jede Person sichtbar ist.
- Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen. Es enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
- Teil C richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
- Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Hinweis zu finden. Gefordert wird die Brandschutzordnung jedoch durch länderspezifische Rechtsvorschriften (Landesbauvorschriften); ggfs. sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten.
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Anforderungen nach DIN 14096
- In der DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung festgelegt.
- Auf die Aktualität der Brandschutzordnung wird großer Wert gelegt.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und diese mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen und die Überprüfung zu dokumentieren.
Gliederungsschema nach DIN 14096
Teil der Brandschutzordnung | Zielgruppe | Inhalt |
Brandschutzordnung Teil A | Alle Personen im Gebäude oder Betrieb | Aushang "Verhalten im Brandfall" mit schlagwortartigen Anweisungen/ Hinweisen + ergänzenden graphischen Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall |
Brandschutzordnung Teil B | Personen (z.B. Bewohner/ Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten | Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Hinweise zum Verhalten im Brandfall |
Brandschutzordnung Teil C | Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben | Struktur der Brandschutz-Organisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits-/ Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer |