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Warnwesten

Ab dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Bisher war dies nur für Dienstfahrzeuge vorgesehen.

Entspricht den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung und der Norm EN ISO 20471:2013 oder Restmenge in EN 471, neutral mit fluoreszierenden Streifen und Klettverschluss, 100 % Polyster.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits in einer Verkehrsblattverlautbarung klargestellt, dass Warnwesten sowohl nach EN ISO 20471:2013 und EN 471:2003 + A1:2007 die Anforderungen aus § 53a StVZO gleichwertig erfüllen.

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