Betriebsausgaben
gut zu wissen ...
Für ein Unternehmen sind die Anschaffungskosten für einen Defibrillator abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Gewinn reduziert, da in der Regel die Gründe für die Anschaffung im betrieblichen Bereich liegen. Wenn ein Defibrillator über längere Zeit genutzt wird, handelt es sich um ein Anlagevermögen.
Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Wege der Abschreibung; dabei wird der Kaufpreis auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt und kann jährlich mit einem Teilbetrag als Betriebsausgabe abgesetzt werden.